In den FAQs der BSDEX wurden die häufigsten Fragen je Bereich zusammengestellt.
Die BSDEX wird von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH (BWWB GmbH) betrieben, die ferner auch als Trägergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Börse fungiert. Die BWWB GmbH reguliert den Handel mit einer eigenen Marktordnung und überwacht dessen Ordnungsmäßigkeit. Technischer Betreiber ist die Boerse Stuttgart Digital Exchange GmbH. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Gesellschafter des Joint Ventures sind die Börse Stuttgart Group, Axel Springer, finanzen.net und SBI Holdings.
Die BSDEX ist ein multilaterales Handelssystem, das Käufer und Verkäufer von digitalen Assets über ein offenes Orderbuch zusammenbringt. Das bedeutet, dass Kundenorders direkt gegeneinander ausgeführt werden. Der Handelsplatz erfüllt dabei die regulatorischen Anforderungen gemäß
Der Handel an der BSDEX ist mit Transaktionsentgelten verbunden, die sich je nach Ordertyp unterscheiden. Transparenz ist uns hierbei sehr wichtig - die Transaktionsentgelte und entsprechende Beispiele zu deren Berechnung sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH. Die folgende Tabelle bietet bereits eine kurze Übersicht:
Ausführung als Maker-Order | Ausführung als Taker-Order | |
---|---|---|
Relatives Transaktionsentgelt | 0,20% des Transaktionsvolumens | 0,35% des Transaktionsvolumens |
Mindesttransaktionsentgelt je Order | 0,01 € | 0,01€ |
Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich grundsätzlich danach, ob die betreffende Order als Maker-Order oder als Taker-Order (teil)ausgeführt wird. Hierzu gilt folgende Unterscheidung:
Bei der Ausführung in Auktionen gelten unlimitierte Orders stets als Taker-Orders, limitierte Orders als Maker-Orders.
Darüber hinaus fallen kundenseitig aktuell keine Kosten für die Ein- bzw. Auszahlung von Euro oder Kryptowährungen oder deren Verwahrung an. Es werden ferner keine Kontoführungsgebühren erhoben.
Mit der Erfahrung aus dem traditionellen Handelsgeschäft im Hintergrund, bietet die BSDEX ein zuverlässiges und transparentes Umfeld für den Handel von digitalen Vermögenswerten im deutschen Rechtsraum.
Für Transparenz sorgen offene Orderbücher, die Aufschluss über vorliegende Orders und die aktuelle Marktlage geben. Die Orders der Anleger werden nach festen Regeln gegeneinander ausgeführt. Diese Regeln sind für alle Anleger transparent im Regelwerk einsehbar. Eine eigene Marktüberwachung überwacht die Einhaltung der festgelegten Regeln und Standards und stellt einen zuverlässigen Handel sicher.
Ferner sorgt die EUWAX AG als Teil der Gruppe Börse Stuttgart für Liquidität im Handel. Unsere hochmoderne Benutzeroberfläche bietet zudem Profifunktionalitäten für alle Anleger.
Die Geldguthaben der Anleger werden kostenlos durch eine deutsche Bank verwahrt und sind durch die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland umfasst. Die Verwahrung der digitalen Vermögenswerte erfolgt ebenfalls kostenlos in Deutschland und erfüllt hohe Sicherheitsstandards.
Die Kunden-Identifizierung ist komplett digital und ermöglicht einen einfachen und schnellen Zugang zum Handelsplatz.
Ja, es gibt die BSDEX auch als mobile App für Android und iOS. Sie finden die BSDEX App in den jeweiligen offiziellen App-Stores.
Momentan beschränkt sich unser Angebot auf Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Staatsangehörigkeit im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Eine Verfügbarkeit in anderen Ländern ist perspektivisch angestrebt.
Die Registrierung erreichen Sie über www.bsdex.de am rechten, oberen Bildschirmrand mittels der Schaltfläche “Registrierung“.
Alternativ können Sie die Registrierung auch über den nachfolgenden Link erreichen:
https://app.bsdex.de/signup
Im Rahmen des Registrierungsprozesses erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung. Nach erfolgter Bestätigung können Sie sich bei der BSDEX anmelden. Nach der erfolgreichen Verifizierung und der Einzahlung von Guthaben können Sie direkt und unkompliziert mit dem Handel starten.
Entsprechend den AGBs ist es für den Zugriff auf die BSDEX zu Informationszwecken erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem tatsächlichen Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort auf der Website registrieren sowie die angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Die Angabe von Phantasienamen ist nicht gestattet.
Nach Ihrer Registrierung wird von unserem System automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versandt. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, kann das folgende Gründe haben:
Die E-Mail wird von Ihrem Mail-Anbieter bzw. Mail-Server als Spam erkannt
Bitte überprüfen Sie im Spam-Ordner Ihres Postfachs, ob unsere E-Mail fälschlicherweise als Spam erkannt wurde.
Bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist Ihnen ein Tippfehler unterlaufen
Wenn Ihnen bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse versehentlich ein Tippfehler unterlaufen ist, kann unser System die E-Mail mit dem Bestätigungslink nicht zustellen. Um dieses Problem auszuschließen, können Sie die Registrierung einfach noch einmal starten.
Diese Funktionalität bieten wir leider nicht an. Sie benötigen als BISON-Nutzer einen separaten Account für die Nutzung der BSDEX.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Browser-Cache leer ist oder nutzen Sie den Inkognito-Modus Ihres Browsers. Sollte der Login weiterhin nicht möglich sein, können Sie sich mit einer Problembeschreibung gerne an unseren Support (support@bsdex.de) wenden.
Das Referenzkonto bezeichnet das durch den letzten Einzahlungsprozess definierte Bankkonto, auf welches Solaris nach Weisung des Teilnehmers das Euro-Guthaben nach näherer Maßgabe der Solaris-AGB transferiert. Es dient damit als persönliches Fiat-Ein- und Auszahlungskonto eines Kunden.
Ihr verbundenes BSDEX-Guthabenkonto dient nicht dem üblichen Zahlungsverkehr und ist nur als Verrechnungskonto für die Einzahlungen, die Verrechnung des Guthabens im Zusammenhang mit dem Handel an der BSDEX sowie die Rückzahlung auf das Referenzkonto geeignet. Sowohl der Ein- als auch der Auszahlungsvorgang kann bis zu drei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.
Nein, jedem Teilnehmer kann nur ein Referenzkonto zugewiesen werden.
Ihr Referenzkonto ändern Sie, indem Sie eine Einzahlung von einem persönlichen Bankkonto auf Ihr BSDEX Euro Wallet tätigen. Nachdem die Einzahlung erfolgreich ausgeführt wurde, werden Sie beim nächsten Login gefragt, ob Sie Ihr Referenzkonto ändern möchten. Mittels der 2-Faktor-Authentifizierung via SMS Sicherheitscode können Sie dies bestätigen.
Um Ihr Passwort zu ändern nutzen Sie bitte folgenden Link: https://app.bsdex.de/reset_password Bitte geben Sie dort Ihre Anmelde-E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen umgehend einen Link, über den Sie ein neues Passwort wählen können.
Im Bereich “Persönliche Einstellungen” finden Sie die entsprechende Eingabemöglichkeit zur Änderung Ihrer Anschrift. Sie erhalten zur Bestätigung der Änderung eine mobile Tan auf die hinterlegte Mobilfunknummer. Bitte geben Sie diesen sechsstelligen Code zur Bestätigung in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie.
Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unseren Customer Support unter folgender E-Mail Adresse: support@bsdex.de. Wir klären mit Ihnen dann alle notwendigen Schritte, damit Sie weiterhin problemlos handeln können.
Im Bereich “Persönliche Einstellungen” finden Sie die entsprechende Eingabemöglichkeit zur Änderung Ihrer Mobilfunknummer. Hierzu klicken Sie zunächst auf den Button “Telefonnummer entfernen”. Sie erhalten zur Bestätigung der Änderung eine mobile Tan auf die hinterlegte Mobilfunknummer. Bitte geben Sie diesen sechsstelligen Code zur Bestätigung in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie.
Hinweis: Um die Sicherheit Ihres Kontos zu erhöhen, ist für Auszahlungen und das Handeln zwingend ein zweiter Sicherheitsfaktor erforderlich. Ohne eine verifizierte Handynummer können Sie somit leider nicht handeln oder Guthaben auszahlen.
Um nun eine neue Handynummer hinzuzufügen, geben Sie diese bitte in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie mit einem Klick auf den Button “Speichern” und anschließend auf den Button “Verifizieren”. Sie erhalten zur Bestätigung der Änderung eine mobile Tan auf die hinterlegte Mobilfunknummer. Bitte geben Sie diesen sechsstelligen Code zur Bestätigung in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie.
Bitte senden Sie uns hierzu eine Löschungsanfrage von Ihrer registrierten E-Mail Adresse an unseren Customer Support unter: support@bsdex.de
Als Dienstleister im Finanz-Bereich ist es unsere regulatorische Verpflichtung, die gesetzli-chen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (der AML5) einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Einzahlung von FIAT- als auch für Krypto-Währungen.
Die BSDEX erfüllt alle Erfordernisse um den Missbrauch der Börse Stuttgart Digital Exchange für kriminelle Zwecke zu verhindern und Ihnen den sicheren Handel mit Kryptowährungen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Nutzung der BSDEX, haben Sie Mitwirkungspflichten übernommen, die sich im Einzelnen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BWWB GmbH, der Solaris SE und der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH ergeben. In den AGB der BWWB GmbH sind unter Ziffer 8 die „Mitwirkungspflichten des Kunden“ konkretisiert.
Sollte der Mittelherkunftsnachweis bei Nachfrage in einer entsprechenden Frist nicht er-bracht werden, müssen wir das Konto leider sperren und kündigen.
AML5 ist die neue Gemeinschaftsnorm zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung. AML5, auch 5AMLD genannt, ist am 9. Juli 2018 auf europäischer Gemeinschaftsebene in Kraft getreten und ist seit dem 01. Januar 2020 mit dem Geldwäschegesetz auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Kryptobörsen unterliegen nun denselben Bestimmun-gen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie Banken und andere Finanzinstitute. Diese Bestimmung umfassen unter anderem auch eine umfassende Custo-mer Due Diligence und der Meldepflicht von verdächtigen Aktivitäten.
Folgende Nachweise sind als Mittelsherkunftsnachweis für FIAT-Einzahlungen zulässig:
Folgende Nachweise sind als Mittelsherkunftsnachweis für Krypto-Einzahlungen zulässig:
Kryptowährungen, die auf anderen Börsen erworben wurden, durch
IDnow zählt zu den führenden Anbietern für Identifizierungslösungen in Europa. Die Produkte des in München ansässigen Unternehmens garantieren europaweite Rechtskonformität und hohe Datensicherheit.
Um auf der Plattform handeln zu können, müssen wir zunächst Ihre Identität überprüfen. Folgen Sie hierzu den Anweisungen auf den entsprechenden Webseiten.
Sollten Sie sich mit Ihrem Reisepass oder einem ausländischen Ausweisdokument, das Ihre Anschrift nicht enthält, verifizieren wollen, wird während des Video-Anrufs zusätzlich eine gut lesbare, ausgedruckte Rechnung benötigt, die nicht älter als 6 Monate sein darf und Ihre angegebene Adresse beinhaltet.
Ihren persönlichen BSDEX Account können Sie von Montag bis Sonntag von 08:00 - 24:00 Uhr verifizieren.
Für den Zugriff auf die Handelsumgebung der BSDEX, müssen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel erfüllt werden. Wir informieren den Nutzer über die erfolgreiche Registrierung über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Das dauert in der Regel wenige Minuten, kann in Einzelfällen jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, so schnell wie möglich Ihre Verifizierung abzuschließen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit einer Beschreibung Ihres Problems an: support@bsdex.de. Unsere Mitarbeiter setzen sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Tipps für eine erfolgreiche Verifizierung:
Um sich bei der BSDEX zu verifizieren und handeln zu können, benötigen Sie:
Der Handelstag beginnt in Deutschland mit einer Eröffnungsauktion zur Winterzeit jeweils um 01:30 Uhr (MEZ) und endet um 01:00 Uhr (MEZ) des darauffolgenden Tages. Während der Sommerzeit beginnen die Handelszeiten jeweils um 02:30 Uhr (MESZ) und enden um 02:00 Uhr (MESZ) des darauffolgenden Tages. Nach dem Abschluss der Eröffnungsauktion wird der fortlaufende Handel aufgenommen. Der fortlaufende Handel kann durch untertägige Auktionen unterbrochen werden.
Aktuell können Sie Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Cardano (ADA), Chainlink (LINK), Ethereum (ETH), Litecoin (LTC), Polkadot (DOT), Ripple (XRP), Solana (SOL) und Uniswap (UNI)kaufen und verkaufen.
Wir planen weiterhin schnellstmöglich weitere Kryptowährung hinzuzufügen. Oberste Priorität hat in diesem Zusammenhang natürlich auch die sichere, treuhänderische Verwahrung neuer Kryptowährungen für unsere Kunden.
Derzeit können Sie zwischen den Ordertypen ‘Limit Order’, ‘Market Order’ und 'Stop Order' auswählen.
Orders werden im Orderbuch auf der jeweiligen Seite nach der Preis-Zeit-Priorität sortiert. Market-Orders haben den höchsten Rang. Danach richtet sich der Rang zunächst nach dem Limit der Order, wobei der Rang einer Order auf der Kaufseite mit steigendem Limit steigt und der Rang einer Order auf der Verkaufsseite mit fallendem Limit steigt.
Sofern sich auf einer Seite des Orderbuchs mehrere Orders auf der gleichen Limitstufe befinden, richtet sich die Rangfolge dieser Orders nach dem Zeitpunkt ihres Eintreffens im Handelssystem, wobei früher eingetroffene Orders einen höheren Rang erhalten; gleiches gilt unter mehreren Market-Orders.
Limit-Orders werden unter Angabe eines Limits erteilt, welches bei einer Kauforder den Höchstkaufpreis und bei einer Verkaufsorder den Mindestverkaufspreis definiert. Limit-Orders sollen zum angegebenen Limit oder besser ausgeführt werden.
Market-Orders werden ohne Angabe eines Limits („billigst“ oder „bestens“) erteilt. Derart unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders sollen zum besten im aktuellen Orderbuch erzielbaren Preis ausgeführt werden.
Stop Orders werden unter Angabe eines Stop-Limits (Stop-Preis) erteilt und nach Erreichen des Stop-Preises als Market Order (Stop-Market Order) oder bei zusätzlicher Angabe eines Ausführungs-Limits als Limit Order (Stop-Limit Order) in das Orderbuch eingestellt.
Für das Erreichen des Stop-Preises ist ein nach Eingang der Stop Order ermittelter Preis mit Umsatz maßgebend. Außerdem ist im fortlaufenden Handel für das Auslösen von Stop Orders im Verkauf die am niedrigsten limitierte, im Orderbuch befindliche Verkaufs-Order und für das Auslösen von Stop Orders im Kauf die am höchsten limitierte, im Orderbuch befindliche Kauforder maßgebend. Stop Orders sind bis zum Erreichen des Stop-Preises nicht im Orderbuch sichtbar.
Teilnehmer geben in der Order das beabsichtigte, in der jeweiligen Kryptowährung ausgedrückte Kauf- oder Verkaufsvolumen an. Ausgenommen sind Market- und Stop-Market Orders, die sich auf den Kauf von Kryptowährungen beziehen; hier gibt der Teilnehmer das beabsichtigte Kaufvolumen in Euro (€) an. Bei derartigen Market- und Stop-Market Orders kann es zu nicht ausführbaren Rest-Volumina kommen; diese werden automatisch aus dem Handelssystem entfernt.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Basis- und Risikoinformationen für Privatkunden.
Verkaufen mit Stops:
Stellen Sie eine Verkauf-Order mit einem Stop ein, so gilt der beste Verkaufspreis im Orderbuch bzw. der umsatzbehaftete Trade als auslösender Preis. Sobald der Auslöser erreicht ist, wird die Verkauf-Order entsprechend der Stückzahl und ggf. des Limit-Preis in das Orderbuch übernommen.
Kaufen mit Stops:
Stellen Sie eine Kauf-Order mit einem Stop ein, so gilt der beste Kaufpreis im Orderbuch bzw. der umsatzbehaftete Trade als auslösender Preis. Sobald der Auslöser erreicht ist wird die Kauf-Order entsprechend des Betrags bzw. die Stückzahl und ggf. des Limit-Preis in das Orderbuch übernommen.
Sie geben in der Order das beabsichtigte, in der jeweiligen Kryptowährung ausgedrückte Kauf- oder Verkaufsvolumen an. Ausgenommen sind Market-Orders, die sich auf den Kauf von Kryptowährungen beziehen; hier geben sie das beabsichtigte Kaufvolumen in Euro an. Bei Market-Orders kann es zu nicht ausführbaren Restvolumina kommen; diese werden automatisch aus dem Handelssystem entfernt.
Eine Begrenzung des Handelsvolumens gibt es bei der BSDEX nicht. Als verifizierter Kunde können Sie mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Guthaben selbstbestimmt handeln.
Die nachträgliche Änderung einer an das Handelssystem übermittelten Order ist aktuell nicht möglich. Eine Änderung der Orderparameter, beispielsweise des Limits, ist nur durch Löschung der Order und Neueinstellung einer Order mit geänderten Orderparametern möglich.
Orders sind solange gültig, bis sie gelöscht werden (maximal 360 Kalendertage).
Sie benötigen weder ein eigenes, externes Wallet noch ein Depot, um über die BSDEX handeln zu können. Die gesamte Infrastruktur wird Ihnen nach Abschluss der Identifizierung zur Verfügung gestellt. Einfach anmelden, verifizieren lassen, Geld einzahlen und schon können Sie über die BSDEX digitale Assets kaufen und verkaufen.
Der Handelstag beginnt in Deutschland mit einer Eröffnungsauktion zur Winterzeit jeweils um 01:30 Uhr (MEZ) und endet um 01:00 Uhr (MEZ) des darauffolgenden Tages. Während der Sommerzeit beginnen die Handelszeiten jeweils um 02:30 Uhr (MESZ) und enden um 02:00 Uhr (MESZ) des darauffolgenden Tages. Nach dem Abschluss der Eröffnungsauktion wird der fortlaufende Handel aufgenommen. Der fortlaufende Handel kann durch untertägige Auktionen unterbrochen werden. Für Sie als Teilnehmer ist der Handel anonym. Vor und nach einem Geschäft haben Teilnehmer nicht die Möglichkeit, Orders anderen Teilnehmern zuzuordnen.
In der Auktion erfolgen Preisermittlung und Orderausführung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Vor diesem Zeitpunkt werden Orders auch dann nicht gegeneinander ausgeführt, wenn sich diese ausführbar gegenüberstehen. Eine Auktion kann beispielsweise im Rahmen einer Volatilitätsunterbrechung ausgelöst werden. Für weitergehende Informationen möchten wir Ihnen § 5 Preisermittlung und Orderausführung in der Auktion als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH nahelegen.
Für weitergehende Fragen zu Auktionen steht Ihnen unser Support gerne unter support@bsdex.de zur Verfügung.
Die Volatilitätsunterbrechung im fortlaufenden Handel verbessert die Preiskontinuität und kann das Verlustrisiko zum Beispiel im Falle von Flash Crashs vermindern. Eine Volatilitätsunterbrechung wird ausgelöst, wenn der nächste potenzielle Ausführungspreis außerhalb der zuvor von der BWWB GmbH festgelegten Preiskorridore liegt.
Preiskorridor 1: Bezieht sich auf den zuletzt in der jeweiligen Kryptowährung ermittelten Preis, unabhängig davon, ob die Preisermittlung im fortlaufenden Handel oder in einer Auktion erfolgt ist. Die BWWB GmbH definiert für jede Kryptowährung eine maximal zulässige Abweichung von diesem Preis.
Preiskorridor 2: Ist breiter als der Preiskorridor 1 und bezieht sich auf den letzten, in einer Auktion ermittelten Preis der jeweiligen Kryptowährung. Die BWWB GmbH definiert für jede Kryptowährung eine maximal zulässige Abweichung von diesem Preis.
Im fortlaufenden Handel erfolgen Preisermittlung und Orderausführung fortlaufend. Jede neu im Handelssystem eintreffende Order wird sofort auf ihre Ausführbarkeit gegen bereits im Orderbuch befindliche Orders überprüft. Soweit sich eine ausführbare Situation ergibt, führt das Handelssystem eine Orderausführung durch, andernfalls wird die neu eintreffende Order in das Orderbuch eingestellt. Die Orderausführung richtet sich nach der Preis-Zeit-Priorität. Eine neu eintreffende, ausführbare Order wird gegen diejenige Order auf der anderen Seite des Orderbuchs ausgeführt, welche den höchsten Rang hat.
Kann eine neu eintreffende Order nur teilweise ausgeführt werden, verbleibt der nicht ausgeführte Teil im Orderbuch. Handelt es sich um einen nicht ausführbaren Rest einer Kauf-Market-Order, wird dieser gelöscht. Der Preis des ausgeführten Teils der Order richtet sich nach dem Limit der im Orderbuch befindlichen Order, gegen welche der ausgeführte Teil der neu eingetroffenen Order ausgeführt wird. Dies kann dazu führen, dass eine Order in mehreren Teilausführungen zu verschiedenen Preisen für jede Teilausführung ausgeführt wird.
An der BSDEX können Sie nur die verfügbare Kryptowährungen lediglich kaufen und in Höhe Ihres Investmentvolumens verkaufen.
Als unser Banking-Partner und lizenzierte Vollbank ist Solaris für die Verwahrung sämtlicher Euro-Guthaben zuständig.
Nein, diese Services sind bei uns aktuell kostenlos.
Aktuell können Sie mit einer standardmäßigen SEPA-Überweisung Geld auf Ihr BSDEX-Guthabenkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass Express-Überweisungen aktuell noch nicht unterstützt werden. Perspektivisch sind weitere Einzahlungsmöglichkeiten vorgesehen.
Aktuell können verifizierte Kunden maximal 20.000 € pro Überweisung und maximal 200.000 € pro Kalendermonat auf Ihr BSDEX-Guthabenkonto einzahlen.
Für Krypto Ein- und Auszahlungen gelten diese Restriktionen nicht.
Bitte nutzen Sie zur Einzahlung das persönliche Bankkonto Ihrer Hausbank (sog. Referenzkonto). Bitte beachten Sie außerdem, dass der bei Ihrer Hausbank hinterlegte Name mit den Angaben auf Ihrem Ausweisdokument übereinstimmt. Überweisungen von anderen Konten werden abgelehnt. Wichtig ist, dass Sie persönlicher Kontoinhaber sind. Bei Problemen mit der Einzahlung wenden Sie sich gerne an: support@bsdex.de.
Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, so schnell wie möglich Ihre Einzahlung abzuschließen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail mit einer Beschreibung Ihres Problems an: support@bsdex.de. Unsere Mitarbeiter setzen sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass eine SEPA-Überweisung mehrere Bankarbeitstage beanspruchen kann. Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne an: support@bsdex.de.
Nein, die Einzahlung in Euro ist aktuell kostenlos.
Nutzen Sie hierfür die entsprechende Funktionalität auf unserer Plattform. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung auf Ihr Referenzkonto bis zu drei Bankarbeitstage in Anspruch nehmen kann.
Die Auszahlung in Euro ist aktuell kostenlos.
Ja, diese Funktionalität bieten wir an. Nutzen Sie zur unlimitierten Einzahlung die entsprechende Funktionalität in der Wallet-Übersicht. Ihre eingezahlten Kryptowährungen werden anschließend durch die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH treuhänderisch für Sie verwahrt.
Bitte achten Sie darauf, immer das zugrundeliegende Asset einzuzahlen. Senden Sie beispielsweise ausschließlich Ethereum (ETH) über das Ethereum Mainnet Netzwerk an Ihre BSDEX ETH-Empfängeradresse und nur ERC-20 Tokens. Das Senden anderer digitaler Assets führt zu einem irreversiblen Verlust.
Bei weiteren Rückfragen zum Einzahlungsprozess wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: support@bsdex.de.
Nein, die Auszahlung von Kryptowährungen ist für Sie aktuell kostenlos.
Die Sicherheit Ihrer Vermögenswerte hat für uns hohe Priorität. Wir prüfen daher jede Auszahlung sorgfältig. Dieser Prozess kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Rückfragen zum Auszahlungsprozess wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: support@bsdex.de.
Nein, die Einzahlung von Kryptowährungen ist für Sie kostenlos.
Die Sicherheit Ihrer Vermögenswerte hat für uns hohe Priorität. Wir prüfen daher jede Einzahlung sorgfältig. Dieser Prozess kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei weiteren Rückfragen zum Einzahlungsprozess wenden Sie sich gerne an unseren Support unter: support@bsdex.de.
Die Verwahrung Ihrer Kryptowährungen wird durch die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH treuhänderisch für Sie übernommen. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH. Die bei der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH verwahrten Kryptowährungen werden nicht an Dritte weiterverliehen. Insofern ist eine Auszahlung der verwahrten Kryptowährungen an eine private Wallet jederzeit möglich.
Die Verwahrung der bei BSDEX erworbenen Kryptowährungen übernimmt treuhänderisch die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH, eine Tochter der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH. Die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH hat für einen Teil der von ihr verwahrten Kryptowährungen eine Versicherung abgeschlossen, die gegen Hackerangriffe, Diebstahl und technischen Verlust schützt. Ferner wurde ein umfangreiches Sicherheitskonzept entwickelt, das die Verwahrung unter höchstmögliche Sicherheitsstandards stellt.
Da es sich um Kryptowährungen handelt, fallen diese insbesondere nicht unter die deutsche Einlagensicherung von Euro-Guthaben.
Solaris ist der gesetzlichen Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Näheres können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Solaris, den „Informationen zur Einlagensicherung“ ([https://www.solarisgroup.com/customer-information/germany/de-iban/german/informationen-zur-einlagensicherung]) und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de entnehmen. Die Einlagensicherung umfasst ferner auch die Verrechnungskonten.
Nein, die Verwahrung ist für Sie aktuell kostenlos.
Derzeit können Sie Euro direkt auf Ihr BSDEX-Guthabenkonto einzahlen. Unser Produktteam arbeitet bereits an weiteren Einzahlungsmöglichkeiten, um Ihnen den Zugang zur BSDEX so einfach und komfortabel wie möglich zu machen.
Bitte beachten Sie den Mindestauszahlungsbetrag bei Transaktionen (aus technischen Gründen). Wenn Sie versuchen, weniger als den Mindestauszahlungsbetrag zu versenden, wird Ihre Kryptowährung nicht verschickt und Sie erhalten eine Fehlermeldung.
Kryptowährung | Mindestauszahlungsbetrag |
---|---|
ADA | 10 |
DOT | 1 |
BTC | 0.001 |
BCH | 0.05 |
ETH | 0.01 |
LINK | 3 |
LTC | 0.1 |
SOL | 0.05 |
UNI | 3 |
XRP | 10 |
Einzelne Ethereum-Wallets können Probleme bereiten, wenn es darum geht die Beträge von Multisig Transaktionen anzuzeigen. Da die BSDEX mit dieser Technologie arbeitet, können Sie hier in ein paar Schritten nachlesen, wie Sie solche Transaktionen sehen können. Nutzer von Ledger und Trezor haben diese Display-Probleme in der Regel nicht.
Wenn Sie Kryptos auf ein (Cold-) Wallet auszahlen lassen, überprüfen wir die von Ihnen angegebene Adresse auf häufig auftretende Fehler. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen angegebene Adresse korrekt ist und Sie die wirtschaftlich berechtigte Person der Empfängerwallet sind.
Bitcoin | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit 1 |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit 3 |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit bc1q |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit bc1p |
Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit 1
: P2PKH oder Legacy Address Format
Beispieladresse: 1BvBMSEYstWetqTFn5Au4m4GFg7xJaNVN2
Beginnt mit 3
: P2SH Address Format
Beispieladresse: 3J98t1WpEZ73CNmQviecrnyiWrnqRhWNLy
Beginnt mit bc1q
: Bech32 (Native Segwit format)
Beispieladresse: bc1qar0srrr7xfkvy5l643lydnw9re59gtzzwf5mdq
Beginnt mit bc1p
: Bech32m (Taproot format)
Beispieladresse: bc1pmzfrwwndsqmk5yh69yjr5lfgfg4ev8c0tsc06e
Bitcoin Cash | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit 1 |
Nicht Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit 3 |
Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit bitcoincash:q |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit bitcoincash:p |
Nicht Unterstützt | Nicht Unterstützt |
*Für Bitcoin Cash (BCH) werden lediglich Cashaddr Adressen akzeptiert. BCH Legacy Adressen können über folgenden Link in Cashaddr Adressen umgewandelt werden: https://tools.bitcoin.com/cash-address-converter/. Bei der Auszahlung auf Cashaddr Adressen muss bei der Eingabe der Prefix bitcoincash
berücksichtigt werden.
Beginnt mit 1
:P2PKH oder Legacy Adresse Format
Beispieladresse: 19phffvZrEJ3rGZdLoZ4m9t8k7it36Qx3Q
Beginnt mit 3
:
Beispieladresse: 3CDJPfdWX8m2NwuGUV3nhXHXEeLygMXoAj
Beginnt mit bitcoincash:q
: Cashaddr Adresse format
Beispieladresse: bitcoincash: qpsvdqxu2f4thh5sq5nepx28p0swtv9zkquv748lh7
Beginnt mit bitcoincash:p
: Bech32m (Taproot format)
Beispieladresse: bitcoincash: pr95sy3j9xwd2ap32xkykttr4cvcu7as4yc93ky28e
Cardano | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit Ae2 |
Nicht Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit DdzFF |
Nicht Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit addr1 |
Unterstützt | Unterstützt |
aadr1
: Shelley Adressformat
Beispieladresse: addr1vpu5vlrf4xkxv2qpwngf6cjhtw542ayty80v8dyr49rf5eg0yu80w
Ethereum | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit 0x |
Unterstützt | Unterstützt |
ERC20 tokens: UNI & LINK | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit 0x |
Nicht Unterstützt | Unterstützt |
*Beim Auszahlen von Ethereum/ERC20 Tokens akzeptieren wir nur solche Empfängeradressen, die eine Prüfsumme (Zahlen sowie Groß- und Kleinschreibung) enthalten. Das Auszahlen auf Smart Contract Adressen wird nicht unterstützt. BSDEX unterstützt Ein-und Auszahlungen nur von ETH, nicht jedoch ERC20 Token, die zwar auf der Ethereum-Blockchain basieren, aber nicht mit Ether identisch sind und von daher nicht vom BSDEX Ether Wallet unterstützt werden. ETH-Transaktionen können nur von/auf das Mainnetwork von ETH übertragen werden. Andere Netzwerke, wie z. B. der Arbitrium Layer 2 Solution, werden nicht unterstützt.
Beispieladresse: 0x0eb81892540747ec60f1389ec734a2c0e5f9f735
Litecoin | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit L |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit 3 * |
Unterstützt | Nicht Unterstützt |
Beginnt mit M |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit LTC1 |
Unterstützt | Unterstützt |
*Beim Auszahlen von Litecoin unterstützen wir alle Empfängeradressen außer solche, die mit 3
beginnen, die in eine M
(oder LTC1
) Adresse umgewandelt werden sollen.
Beginnt mit L
: P2PKH oder Legacy Adresse Format
Litecoin hat traditionell L
-Adressen verwendet. Das bedeutet, dass der erste Buchstabe einer alten Litecoin-Adresse ein L
ist.
Beginnt mit 3
: veraltete P2SH
Beispieladresse: 3Lq1u3Gr7vo5ogcQPEjfU5r8MHUFfC4ini
Beginnt mit M
: neue P2SH
Beispieladresse: MTfA1ofu5wp6Ss9yrXZXN2ikevdHT7ktqw
Beginnt mit LTC1
: Bech32m (Nativ Segwit format)
Beispieladresse: ltc1q3qkpj5s4ru3cx9t7dt27pdfmz5aqy3wplamkns
Polkadot | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit 1 |
Unterstützt | Unterstützt |
1
:Beispieladresse: 12yBki1nHChoUn9TC9VY4qSkdrF4Jn6HXszvgoFhEwbBjctp
Ripple | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
Beginnt mit r |
Unterstützt | Unterstützt |
Beginnt mit x |
Nicht Unterstützt | Nicht Unterstützt |
*Um Ihre XRP-Einzahlung eindeutig Ihrem Konto zuordnen zu können, benötigen wir einen Destination Tag. Ohne diesen kann die Transaktion nicht zugeordnet werden. Bei Ripple-Auszahlungen von Ihrem BSDEX-Konto kann dasselbe von der empfangenden Börse verlangt werden.
r
: Destination tag benötigt
Beispieladresse: rhVWrjB9EGDeK4zuJ1x2KXSjjSpsDQSaU6
x
:
Beispieladresse: XV5sbjUmgPpvXv4ixFWZ5ptAYZ6PD2q1qM6owqNbug8W6KV
*Solana hat kein bestimmtes Adressformat, und bisher werden alle Formate unterstützt.
Solana | Einzahlung | Auszahlung |
---|---|---|
-- | Unterstützt | Unterstützt |
Wir behandeln Ihre Daten sorgsam und halten uns an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, wie die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz sowie weitere anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Sollte es in Einzelfällen zu behördlichen Ermittlungen und/oder Verdachtsfällen beim Verstoß gegen das Geldwäschegesetz kommen, so kooperieren wir mit den jeweiligen Behörden.
Gewinne in Euro oder einer anderen Kryptowährung führen zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Der Gewinn ist jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist) und die jährliche Freigrenze in Höhe von 600 EUR überschritten wurde (From 2024 it will be 1,000 Euro). Diese Freigrenze gilt allerdings für den Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres.
Der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährungen ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Hierbei wird die Fifo-Methode angewandt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG), wonach unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften Bestände zuerst veräußert wurden.
Sofern die Spekulationsfrist mehr als ein Jahr beträgt, sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im privaten Bereich insoweit nicht einkommensteuerpflichtig.
Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bitcoin wurde im Jahr 2009 veröffentlicht und ist damit die erste und zugleich wichtigste Kryptowährung. Als Erfinder gilt ein gewisser „Satoshi Nakamoto“. Der Bitcoin besteht aus einer Geldeinheit und aus einem Zahlungssystem. Die digitale Währung (BTC) wird in einem globalen dezentralen Rechnernetz mithilfe einer speziellen Software geschöpft und verwaltet. Das globale System basiert auf einer dezentralen Datenbank, in der alle Transaktionen in Form einer Blockchain aufgezeichnet werden. Weltweite Aufmerksamkeit erlangte der Bitcoin durch seinen Wertzuwachs im Jahr 2017.
Mehr Informationen: https://bitcoin.org/de/
Ether (ETH) ist das interne Zahlungsmittel bei Transaktionsverarbeitungen für die globale Plattform Ethereum. Die Ethereum Plattform wird für Distributed Apps verwendet und ermöglicht das Anlegen, Ausführen und Verwalten von Smart Contracts.
Mehr Informationen: https://www.ethereum.org
Litecoin (LTC) ist ein globales und dezentrales Zahlungsnetzwerk; vergleichbar mit dem Bitcoin-Netzwerk. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Litecoin und Bitcoin liegen im Bereich der Technik. Hervorzuheben sind die Transaktionsgeschwindigkeit, das maximale Angebot der jeweiligen Coins und der verwendete Algorithmus.
Mehr Informationen: https://litecoin.org
XRP ist ein Open-Source-Protokoll von Ripple, das auf einer öffentlichen Datenbank basiert. Das Ripple-Netzwerk unterstützt alle gängigen Währungen. Der XRP erschien 2012 und basiert im Gegensatz zum Bitcoin weder auf der Blockchain noch kann der Coin geschürft werden.
Mehr Informationen: https://ripple.com/xrp/
Bitcoin Cash ist durch einen Hard Fork (Abspaltung - eine von der Community initiierte Aktualisierung des Protokolls oder Codes) im August 2017 aus der ursprünglichen Bitcoin-Blockchain entstanden.
Ziel der Abspaltung war es die Blockgröße zu erhöhen und dadurch den Transaktionsdurchsatz (Anzahl der je Zeiteinheit in einem Rechner verarbeiteten Transaktionen) signifikant zu reduzieren. Mehr Informationen: https://www.bitcoincash.org/de/
LINK ist die Kryptowährung des dezentralen Netzwerkes Chainlink. Chainlink verifiziert externe Daten für Smart Contracts auf der Ethereum Blockchain und stellt diese zur Verfügung (sog. Oracle Network). Hierdurch können Smart Contracts beispielsweise auf Ressourcen wie Datenfeeds, Web-APIs oder auch Wetterdaten zugreifen. Teilnehmer des Chainlink-Netzwerks werden in der Kryptowährung LINK (ERC677 Token) vergütet, wenn sie Chainlink Nodes betreiben und Datenanfragen erfüllen. Mehr Informationen: https://chain.link/
UNI ist die native Kryptowährung des dezentralen Handelsprotokolls Uniswap. Uniswap ist auf der Ethereum Blockchain verankert und dient dem Austausch von ERC20-Token. UNI selbst ist als ERC20 Token ausgestaltet und ermöglicht bei Verwendung im Uniswap Protokoll das Wahrnehmen von Governance-Rechten über die Ausgestaltung des Uniswap-Protokolls. Mehr Informationen: https://uniswap.org/
Solana ist eine Blockchain-Plattform, die für den Betrieb dezentraler, skalierbarer Anwendungen entwickelt wurde. Solana kann viel mehr Transaktionen pro Sekunde verarbeiten und verlangt niedrigere Gebühren als andere Mainstream-Plattformen. Solana konzentriert sich auf Skalierbarkeit und bietet dApp-Entwicklern die Möglichkeit, Krypto-Apps schnell zu erweitern. SOL ist der native Token von Solana und steuert alle Transaktionen und Smart-Contract-Prozesse im Netzwerk.
Polkadot ist ein Protokoll, das vereint und sichert ein wachsendes Ökosystem von spezialisierten Blockchains, den sogenannten Parachains. Apps und Dienste auf Polkadot können sicher über Chains hinweg kommunizieren und bilden die Grundlage für ein wirklich interoperables dezentrales Web.Es ist auch auf Geschwindigkeit und Skalierbarkeit ausgerichtet. Der DOT-Token wird für Staking, Governance und Bonding verwendet.
Cardano ist eine Proof-of-Stake-Blockchain-Plattform: die erste, die auf peer-reviewed Forschung basiert und mit evidenzbasierten Methoden entwickelt wurde. Sie ist eine der größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung und verwendet ein dezentrales Proof-of-Stake (PoS) Konsensus Protokoll namens Ouroboros. Cardano zielt darauf ab, eine Entwicklungsplattform für dezentrale Anwendungen (DApp) mit einem Multi-Asset-Ledger und überprüfbaren Smart Contracts zu sein. ADA ist der native Token von Cardano
Die BSDEX Mobile App unterscheidet sich in ihrer Funktionalität nicht von der Webanwendung. Das heißt, Sie erhalten im Wesentlichen den Leistungsumfang der BSDEX auch auf Ihrem mobilen Endgerät.
Die BSDEX Mobile App können Sie auf allen gängigen iOS Geräten und Android Geräten nutzen. Bitte laden Sie die App aus dem jeweiligen offiziellen Appstore herunter und nutzen Sie keine externen Quellen. Der Download der App ist kostenlos.
Aktuell gibt es noch keine Anleitung für die Nutzung der App. Bei Fragen können Sie allerdings jederzeit gerne unseren Support unter support@bsdex.de kontaktieren.
Ja, sie können dieselben Nutzerdaten nutzen, die Sie sonst auch in der Webanwendung verwenden.
Unsere Kooperation bietet folgende Vorteile für Ihren Steuer-Report:
So funktioniert Ihr Steuer-Report mit Blockpit und BSDEX:
Hinweis: Das Blockpit-Feature ist über die neue Web-Oberfläche von BSDEX verfügbar. Öffnen Sie BSDEX in Ihrem Browser und klicken Sie oben rechts auf Ihr Profil. Wählen Sie “Neue Ansicht” im Menü aus.
Ihre steuerrelevanten Daten von BSDEX werden mittels Transaktionshistorie als CSV-Datei bei Blockpit importiert. Folgen Sie dafür diesen Schritten:
Sollte der Upload Ihrer CSV-Datei nicht funktionieren, versuchen Sie bitte zuerst Ihren Internet-Browser Version zu aktualisieren oder verwenden Sie einen alternativen Browser, um mögliche Fehlerquellen auszuschließen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass es beim erneuten Upload weiterer CSV-Dateien nicht zu zeitlichen Überschneidungen kommt, da beim Upload nicht auf Transaktions-Duplikate geprüft wird. Die CSV-Datei muss vor dem Upload durch Löschen bereits bestehender Transaktionen selbständig angepasst werden.
Als Grundlage Ihres Steuer-Reports bei Blockpit dient immer Ihre vollständige Transaktionshistorie. Blockpit implementiert alle von BSDEX zur Verfügung gestellten Informationen aus der CSV-Daten für Sie. Unter diesem Link finden Sie eine vollständige Auflistung aller unterstützten Daten aus Ihrer BSDEX Transaktionshistorie.
Als BSDEX Kunde erstellen Sie Ihren Steuer-Report ermäßigt und erhalten Sie 15% Rabatt auf Blockpit-Lizenzen. Auf der extra eingerichteten Website erfahren Sie alles über unsere Partnerschaft und wie der Rabatt eingelöst werden kann.
Die genauen Kosten hängen von der gewählten Lizenz ab, abzüglich des Rabatts von 15% für Blockpit. Eine Übersicht über die Lizenzen und aktuellen Preise von Blockpit finden Sie hier.
Der Steuer-Report für Kryptowährungen bietet Unterstützung mit länderspezifischer Steuerberechnungsmethode in den Ländern:
Weitere Informationen zur Verfügbarkeit von Blockpit finden Sie hier.
Je nach Wohnsitzland gibt es grundsätzlich bestimmte Fristen. Für das Steuerjahr 2024 wie folgt:
Hinweis: Die Abgabefrist kann davon abweichen - abhängig davon, ob Sie für Ihre Steuererklärung ein Papierformular oder eine elektronische Übermittlung verwenden oder ob Sie von einem Steuerberater vertreten werden. Bei spezifischen Fragen zu Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie einen Steuerberater aufzusuchen.
Für die Berechnung der eigenen Steuerlast können, wenn dies im eigenen Land gesetzlich geregelt ist, unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet werden. Die gängigste Methode für die Steuerberechnung ist das FIFO-Verfahren (First-in-First-out). Bei spezifischen Fragen besuche Sie Blockpit Hilfe-Center oder lassen Sie sich rechtlich und steuerlich von einem Experten beraten.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten. Für spezifische Fragen steht Ihnen der Blockpit Support gerne zur Verfügung. Über diesen Link Können Sie direkt Ihre Anfrage einreichen.
Die Transfer of Funds Regulation (ToFR), auch bekannt als Geldtransferverordnung oder Travel Rule, ist eine EU-Vorschrift, die ab dem 30. Dezember 2024 gilt. Ziel ist die Nachvollziehbarkeit von Kryptowertetransfers wie Bitcoin, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Europa müssen Informationen über Absender und Empfänger erheben, übermitteln und speichern. Die ToFR stärkt die Transparenz von Finanztransaktionen und unterstützt Behörden bei der Verfolgung verdächtiger Geldströme.
*“self-hosted” *Wallet: Eine Wallet, bei welcher Sie als Eigentümer alleinige Kontrolle über die privaten Schlüssel haben. Synonyme Begriffe sind z.B. “private Wallet” oder “un-hosted Wallet”
CASP: Crypto-Asset Service Provider sind Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten für Kunden erbringen. Das ist z.B. die Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH als Verwahrstelle für Ihre bei BSDEX erworbenen bzw. eingezahlten Kryptowährungen. Hinweis: CASP ist ein in Europa verbreiteter Begriff, während in Drittländern auch häufig VASP (Virtual Asset Service Provider) verwendet wird.
Mit Inkrafttreten der Transfer of Funds Regulation muss die BSDEX und alle anderen Krypto-Dienstleister innerhalb der EU, Anpassungen vornehmen, um die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Bei der Übertragung von Kryptowerten ist es künftig notwendig, dass Sie zusätzliche Informationen angeben, in etwa:
Bei Krypto-Transfers in einem Gesamtwert ab 1.000 Euro an oder von self-hosted Wallets, müssen Sie die Eigentümerschaft nachweisen. Diese Bestätigung nennt sich “Proof-of-Ownership". Der Nachweis Ihrer Eigentümerschaft ist einmal pro Jahr erforderlich. Die Eigentumsprüfung erfolgt digital und wir fordern Sie dazu auf, wenn es notwendig ist.
Bei Übertragungen an einen anderen CASP müssen Sie uns diesen mitteilen, da die BSDEX künftig zusätzliche persönliche Daten, wie etwa Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift oder Ihr Geburtsdatum an den anderen CASP übermitteln muss. Es ist erforderlich, dass diese Daten vollständig und korrekt sind, damit die Übertragung reibungslos funktioniert.
Bitte überprüfen Sie beim Aufrufen der BSDEX in Ihrem Browser durch einen Klick oben rechts auf dein Nutzersymbol > Profil & Einstellungen, ob alle Daten korrekt sind.
Durch die Transfer of Funds Regulation werden folgende Angaben verpflichtend:
Bei Einzahlungen von Kryptowerten:
Bei Auszahlungen von Kryptowerten:
Die Transfer of Funds Regulation (ToFR) gilt ab dem 30. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ab diesem Moment ist die Angabe der oben angeführten Informationen sowie die Proof-of-Ownership erforderlich.
Die Transfer of Funds Regulation gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der globalen Reichweite der Kryptowertetransfers betreffen die Vorgaben der ToFR alle Transfers, sowohl innerhalb der EU als auch an Drittländer.
ACHTUNG: Ein- oder Auslieferungen von und an CASPs, müssen abgelehnt werden, wenn sie die erforderlichen Informationen für die Übertragung von Kryptowährungen nicht befolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die BSDEX die Einhaltung der Regulierung sicherstellen muss. Sollten Sie Übertragungen von oder an Drittländer tätigen, informieren Sie sich vor der Übertragung, welche rechtlichen Bestimmungen im Herkunfts- bzw. Zielland gelten und ob sie den Erfordernissen der in der EU geltenden Transfer of Funds Regulation entsprechen, damit Sie problemlos Ihre Kryptowährungen übertragen.
Proof-of-Ownership bzw. Eigentumsnachweis bedeutet, dass Sie bei Ein- und Auszahlungen von Kryptowerten mit einem Gesamtwert über 1000 Euro verifizieren müssen, dass eine Wallet wirklich Ihnen gehört. Bitte beachten Sie, dass auch Einzelübertragungen, unter 1000 Euro, die innerhalb eines kurzen Zeitraums getätigt werden und in Summe über 1000 Euro ergeben, betroffen sind.
Die Proof-of-Ownership (Eigentumsnachweis) muss nach Anwendbarkeit der Transfer of Funds Regulation ab einem Gesamtbetrag von mehr als 1000 Euro erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass hierbei auch Einzelübertragungen, die kleiner als 1000 Euro sind, aber in Summe über 1000 Euro ergeben, davon betroffen sind. Wir fordern Sie automatisch zu einem Proof-of-Ownership auf, falls er erforderlich wird. Bitte halten Sie eine kleine Menge Kryptowährung bereit, um Ihre Wallet-Adresse zu verifizieren. Nach erfolgreicher Verifizierung Ihrer privaten Wallet-Adresse ist ein Eigentumsnachweis erst wieder nach 12 Monaten erforderlich.
Die Eigentümerschaft Ihrer privaten Wallet können Sie durch den Transfer einer Mikrotransaktion nachweisen, auch Satoshi-Test genannt. Dafür übertragen Sie von deiner self-hosted Wallet einen vordefinierten Betrag an Kryptowährungen an eine Ziel-Wallet-Adresse von der BSDEX. Es handelt sich dabei um kleine Beträge, die sich innerhalb einer vordefinierten Spanne bewegen und von der BSDEX innerhalb der Spanne zufällig gewählt werden. Bei Bitcoin-Transfers sind es beispielsweise zwischen 550 und 1550 Satoshis. Die Satoshi-Test-Spannen pro Kryptowährung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Mit der Einführung der Transfer of Funds Regulation sind Transfers, die einen Eigentumsnachweis erfordern, zunächst ausschließlich über die Weboberfläche BSDEX Anwendung möglich. Die Funktion wird zeitnah für die Mobile App von BSDEX verfügbar gemacht.
Der Satoshi-Test wird in der Regel in jener Kryptowährung durchgeführt, die Sie übertragen möchten. Für alle ERC-Token erfolgt die Satoshi-Test-Einzahlung immer in Ethereum (ETH). Sollten Sie eine Ein- oder Auszahlungsanfrage über 100% Ihrer Kryptowerte stellen, kann keine Mikrotransaktion durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie Ihre self-hosted Wallet über eine andere Quelle, beispielsweise eine weitere self-hosted Wallet, auffüllen, um den Satoshi-Test durchführen zu können.
Sobald Sie die Kryptowährungen erfolgreich übertragen haben, dient dies als Beweis für den Besitz Ihrer Wallet. Sie sehen danach auch umgehend die übertragenden Kryptowährungen in Ihrem BSDEX-Portfolio. Der Betrag der Mikrotransaktion, welcher für den Satoshi-Test notwendig ist, wird in Ihrem BSDEX Account gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie:
Die Änderungen treten ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft.
Wenn Sie keine oder unvollständige Angaben machen, kann sich die Bearbeitung Ihrer Transfers verzögern. In manchen Fällen müssen wir diese dann aus gesetzlichen Gründen sogar ablehnen. Daher ist es wichtig, dass Sie immer alle erforderlichen Daten angeben.
Von der Transfer of Funds Regulation (ToFR) sind alle Übertragungen von Kryptowährungen - unabhängig von dem Betrag - betroffen. Dies umfasst:
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, wie beispielsweise an Gegenparteien (Empfänger-CASP) oder zuständige Behörden, erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Erfüllung der Transfer of Funds Regulation. Dies erfolgt ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit und Rechtskonformität Ihres Transfers.
Bei dem Eigentumsnachweis durch den Transfer einer Mikrotransaktion, dem sogenannten Satoshi-Test, fallen Blockchain-Gebühren an, die von Ihnen übernommen werden. Der von Ihnen übertragene Betrag im Rahmen der Mikrotransaktion wird Ihnen abzüglich der Blockchain-Gebühren gutgeschrieben.
Wenn die regulatorisch erforderlichen Daten nicht von dem anderen CASP bereitgestellt werden, kontaktieren und erinnern wir den CASP, diese Daten zu liefern. Wenn der CASP innerhalb der gesetzlichen Frist die erforderlichen Daten nicht nachreicht, bleibt uns aus regulatorischen Gründen und mangelnder Kooperation des anderen CASPs leider keine andere Möglichkeit, als die Übertragung abzulehnen.
Ein Thema fehlt? Senden Sie uns eine E-Mail unter support@bsdex.de